EuGH-Urteil: Netflix, Disney+ und Sky müssen Widerrufsrecht bei Streaming-Abos einräumen
Der EuGH stuft Streaming-Abos mit Empfehlungssystem als digitale Dienstleistung ein. Kunden können künftig 14 Tage widerrufen, auch Netflix und Disney+ dürften betroffen sein.
Wer ein Streaming-Abo abschließt, kann es künftig wieder in Ruhe zurückgeben, selbst wenn er sofort loslegt. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Anbieter das Widerrufsrecht nicht per Klausel aushebeln dürfen, sobald ihr Dienst individuelle Empfehlungen ausspielt. Betroffen sind damit potenziell auch Schwergewichte wie Netflix und Disney+.
Sky wollte den Verzicht vertraglich festschreiben
Der Fall kommt aus Österreich. Sky verkauft dort unter dem Namen „Sky X“ Zugang zu Filmen und Sportübertragungen. Beim Vertragsabschluss mussten Kundinnen und Kunden bislang bestätigen, dass sie auf ihr Widerrufsrecht verzichten, sobald der Dienst startet.
Der Verein für Konsumenteninformation hielt diese Klausel für unzulässig und zog bis vor den EuGH. Die Richter gaben den Verbraucherschützern recht.
Warum ein Empfehlungssystem den Unterschied macht
Der Gerichtshof unterscheidet zwischen digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen. Digitale Inhalte, etwa ein einzelner Download, fallen nicht unter das reguläre Widerrufsrecht. Sobald sich ein Angebot aber an das Verhalten der Nutzer anpasst, zählt es als Dienstleistung.
Weil Sky Inhalte anhand des individuellen Sehverhaltens empfiehlt, erfüllt das Abo genau dieses Kriterium. Damit greift die reguläre 14-tägige Widerrufsfrist, wie bei jedem anderen Vertrag auch.
Sky hatte vor Gericht vor Missbrauch gewarnt. Kundinnen und Kunden könnten sich kurz vor einem Fußballspiel oder einem Serienfinale anmelden und danach sofort widerrufen.
Das Gericht sieht darin kein Problem, denn wer widerruft, muss ohnehin einen anteiligen Betrag für die bereits genutzte Leistung zahlen. Das regelt schon die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie.
Netflix und Disney+ könnten ebenfalls betroffen sein
Formal betrifft das Urteil nur Sky in Österreich. Laut der Deutschen Presse-Agentur ordnet Rechtsanwalt Tim Wittwer die Rechtslage in Deutschland aber als vergleichbar ein.
Sowohl Netflix als auch Disney+ beschreiben in ihren Datenschutzerklärungen ein Empfehlungssystem, das Sehgewohnheiten auswertet und vorhersagt, welche Inhalte als Nächstes interessant sein könnten. Nach der Logik des EuGH-Urteils dürfte damit auch für ihre Abos ein 14-tägiges Widerrufsrecht gelten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Entscheidung. Rechts- und Handelsexperte Felix Methman betont zugleich, digitale Dienste müssten testbar bleiben, auch wenn sie sofort verfügbar sind und auf lange Vertragslaufzeiten angelegt sind.
Was das für euch als Kundinnen und Kunden bedeutet
Viele Anbieter dürften ihre Geschäftsbedingungen nun überarbeiten müssen. Bis das passiert, gilt für Abos mit personalisierten Empfehlungen ohnehin schon das reguläre Widerrufsrecht.
Kündigt ihr innerhalb der 14 Tage, zahlt ihr nur anteilig für die Zeit, die ihr den Dienst tatsächlich genutzt habt. Bei einem Jahresabo kann das ein paar Euro sparen, ganz umsonst wird das Ausprobieren trotzdem nicht.
Das Kleingedruckte lohnt sich jetzt also doppelt. Immerhin gibt es im Zweifel eine zweite Chance, wenn das neue Abo doch nicht hält, was die Empfehlungen versprechen.